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Störungsbilder & Behandlungsmöglichkeiten

Störungen der Sprache & des Sprechens nach Hirnschädigungen („Aphasie“)

Worum handelt es sich bei einer Aphasie?

Bei einer Aphasie handelt es sich um eine plötzlich (meist in Folge einer Hirnschädigung bzw. eines Schlaganfalles) eintretende Störung der Sprache und/oder des Sprechens. Sowohl die einzelnen Bereiche des Sprachsystems (Lautstruktur, Wortschatz, Satzbau) als auch die verschiedenen Sprachebenen (Sprachverständnis, Sprechvorgang, Lesen, Schreiben) können in unterschiedlichster Ausprägung betroffen sein.

Bitte bedenken Sie: Personen, die an einer Aphasie bzw. deren Folgen leiden, sind weder in ihrer Intelligenz noch in ihrem Denkvermögen beeinträchtigt.

Was sind die Ursachen einer Aphasie?

Aphasien werden meist durch neurologische Schäden (Schädigungen des Gehirns) in Folge von Schlaganfällen verursacht, aber auch Schädel-Hirn-Traumen, Tumore oder Hirnblutungen können Aphasien hervorrufen.

Bei Personen mit sich verringernder Hirnleistung (sog. „neurologische Abbauprozesse“ wie Demenz) können ebenfalls begleitende Aphasien auftreten.

Können bei einer Aphasie weitere Begleiterscheinungen auftreten?

Im Zuge einer Hirnschädigung sind meist nicht nur die Sprache und/oder das Sprechen betroffen; es ergeben sich häufig weitere Folgen für die Gesundheit und den Alltag des Betroffenen, u.a. auch die nachfolgenden Begleiterscheinungen:

  • Lähmungserscheinungen (oft halbseitig, meist das Gesicht oder den Körper (Arme, Beine) betreffend)
  • ein gesteigertes Risiko für das Auftreten einer Epilepsie (Krampfanfälle)
  • Einschränkungen der (körperlichen) Wahrnehmung
  • Beeinträchtigungen der Sprechmotorik (sog. „Dysarthrie“) und/oder der Bewegungsplanung/-koordination beim Sprechen (sog. „Sprechapraxie“)
  • Störungen der Konzentration, der Aufmerksamkeit und der Merkfähigkeit
  • der Rückzug aus dem sozialen Umfeld
Gibt es verschiedene Aphasie-Formen?

Aphasien können bei jedem Menschen individuell und in unterschiedlichsten Ausprägungsgraden auftreten. Im Rahmen der „Klassifikation nach dem Syndromansatz“ werden Aphasien jedoch anhand der auftretenden Symptome (zu Verständniszwecken) in 4 Hauptformen mit den folgenden Merkmalen untergliedert:

  • Globale Aphasie (sog. „Totale Aphasie“)
    • Hierbei handelt es sich um die schwerste Form der Aphasie, in deren Folge eine Kommunikation kaum noch möglich ist. Alle sprachlichen Ebenen (Sprache, Sprechen, Lesen, Schreiben) sind betroffen und nicht selten äußern die Betroffenen sich, ohne eine Sprechabsicht gehabt zu haben (sog. „Automatismen“). Die Verständlichkeit der Äußerungen wird durch die zufällige (unwillentliche) Kombination von Lauten und Worten zu Neuworten (sog. „Neologismen“) erschwert.
    • Die globale Aphasie wird auch als sog. „nicht-flüssige Aphasie“ (stockendes Sprechen) klassifiziert.
  • Broca-Aphasie (sog. „Motorische Aphasie“)
    • Diese Form der Aphasie tritt durch einen stockenden Redefluss in Erscheinung, was die Kommunikation durch Wortfindungsstörungen schwer bis mittelgradig beeinflusst. Die schriftsprachlichen Fähigkeiten (Lesen & Schreiben) der Betroffenen weisen meist Wortauslassungen auf. Das Sprachverständnis ist eher gering betroffen, sofern die entsprechenden Äußerungen nicht zu lang bzw. die Sätze nicht zu komplex formuliert sind. Der Sprechvorgang erfolgt im sog. „Telegrammstil“, d.h. es kommt zu einer Häufung von Pausen zwischen den Worten mit gelegentlichen Abbrüchen oder Vertauschungen von Lauten im Wort (z.B.: „Foto … Fot … Bum … Album … Fotoabum“).
    • Die Broca-Aphasie wird ebenfalls als sog. „nicht-flüssige Aphasie“ (s.o.) klassifiziert.
  • Wernicke-Aphasie (sog. „Sensorische Aphasie“)
    • Im Falle einer Wernicke-Aphasie ist die Kommunikationsfähigkeit des Betroffenen mittelgradig bis schwer beeinträchtigt; charakteristische Merkmale stellen hierbei das Sprechen in komplex verschachtelten Sätzen mit Abbrüchen und die (scheinbar) zusammenhanglose Aneinanderreihung von Wörtern und Floskeln mit Lautvertauschungen dar. Werden Neuworte (sog. „Neologismen“) durch die Kombination von Einzellauten und -worten gebildet, kann die Verständlichkeit stark erschwert sein. Auch das eigene Sprachverstehen der Betroffenen wird in Mitleidenschaft gezogen. Im Bereich der Schriftsprache sind Lesen und Schreiben zwar eingeschränkt möglich, jedoch dominieren auch hier Satzabbrüche und der Verlust des inhaltlichen Zusammenhangs.
    • Die Wernicke-Aphasie wird als sog. „flüssige Aphasie“ beschrieben, da - entgegen aller Einschränkungen - trotz allem eine vergleichsweise fortlaufende Sprachproduktion möglich ist.
  • Amnestische Aphasie (sog. „Wortfindungsaphasie“)
    • Diese Art der Aphasie stellt - im Vergleich zu den bisherigen Aphasie-Formen - eine relativ „leichte“ Störung der kommunikativen Fähigkeiten dar. Sowohl das Sprachverständnis als auch die Sprachproduktion der Betroffenen sind im Zuge dieser Aphasie „gut“ erhalten. Die Spontansprache wird jedoch durch ein sog. „Suchverhalten“ gekennzeichnet, d.h. Worte, die den Betroffenen nicht einfallen, werden durch Füllwörter und Floskeln ersetzt (auch mimisch und gestisch begleitet), während die Überlegungen bezüglich des beabsichtigten Wortes fortgesetzt werden. Das Lesen fällt dem Aphasiker hier weniger schwer, lediglich beim Schreiben tritt ebenfalls das o.g. Suchverhalten auf.
    • Die amnestische Aphasie wird ebenfalls den sog. „flüssigen Aphasien“ zugeordnet.
Welchen Krankheitsverlauf nimmt eine Aphasie?

Die dem Zeitpunkt des Eintretens der Aphasie bzw. dem Schlaganfall folgenden 6 Wochen werden als sog. „Akutphase“ bezeichnet. Dieser Zeitraum ist von höchster Relevanz, da die Symptome noch variabel in Häufigkeit und Schweregrad auftreten (sind noch nicht gefestigt). In dieser Zeit ist eine intensive logopädische Behandlung von großer Bedeutung für den Betroffenen.

In der darauffolgenden sog. „postakuten Phase“ (Zeitraum: 6. Woche bis ca. ein Jahr nach Eintreten der Aphasie bzw. nach Stattfinden des Schlaganfalls) beginnen sich die Symptome langsam zu festigen. Es sollte eine regelmäßige logopädische Therapie stattfinden, um die sprachlichen Fähigkeiten weiterhin zu stimulieren und um einen „Stillstand“ der Entwicklung der (wieder-)erlangten Fähigkeiten zu verhindern.

Schließlich setzt nach etwa einem Jahr die sog. „chronische Phase“ ein, in der sich zuvor aufgetretene Symptome manifestiert haben und einen „festen“ Bestandteil des Krankheitsbildes darstellen. Auch hier ist eine regelmäßige logopädische Behandlung sinnvoll um eine Verschlechterung der Symptome zu verhindern, den Umgang mit der Störung im Alltag zu trainieren und ggf. Kompensationsmöglichkeiten zu erlernen.

Mein Angehöriger / Meine Angehörige zeigt Anzeichen einer Aphasie. Sollte ich ihn/sie logopädisch behandeln lassen? Was geschieht, wenn ich es nicht tue?

Es bestehen derzeit keine gesetzlichen Verpflichtungen bzw. Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der sprachtherapeutischen Behandlung von Störungen der Sprache & des Sprechens nach Hirnschädigung (hier: Aphasie).

Es liegt jedoch in Ihrem eigenen Interesse bzw. dem Interesse Ihres/r Angehörigen, eine logopädische Therapie durchführen zu lassen – beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang die Zuzahlungspflicht des Patienten (Personen sind ab Vollendung des 18. Lebensjahres „zuzahlungspflichtig“, siehe „Kosten einer logopädischen Therapie“), sofern dieser nicht bereits von der Zuzahlung befreit ist; alternativ ist es möglich, eine solche Befreiung auch nachträglich bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen.

Erfolgt keine logopädische Behandlung können sich die vorliegenden Symptome verfestigen und weitere Spätfolgen nach sich ziehen. Neben deutlichen Einschränkungen der Wortfindung und Satzbildung kann es auch zum sozialen Rückzug kommen, da die Betroffenen möglicherweise wegen ihrer Beeinträchtigung nicht in der Öffentlichkeit unterwegs sein wollen.
Insbesondere in Anbetracht des möglichen Verlusts der Selbstständigkeit der Betroffenen sollte dieser Aspekt bedacht werden, bevor Sie sich gegen eine Behandlung entscheiden.

Wann sollte ich bzw. ich mit meinem Angehörigen / meiner Angehörigen einen Logopäden aufsuchen?

Wenn Ihnen bei sich selbst bzw. bei Ihrem/r Angehörigen Symptome einer Aphasie auffallen ist es - generell gesprochen - sinnvoll, eine möglichst zeitnahe logopädische Behandlung anzustreben und eine Kontrolluntersuchung durch einen Neurologen bzw. Facharzt durchführen zu lassen (sofern dies nicht bereits geschehen ist).

Insbesondere innerhalb der ersten 6 Wochen nach dem Eintreten der Aphasie (bzw. nach dem Schlaganfall) ist eine intensive logopädische Behandlung sinnvoll, da innerhalb dieses Zeitraums (sog. „Akutphase“) die auftretenden Symptome noch nicht gefestigt und somit am effektivsten beeinflussbar sind.

Im Zeitraum nach der 6. Woche bis hin zu einem Jahr nach dem Eintreten der Aphasie (sog. „postakute Phase“) sollte ebenfalls eine regelmäßige logopädische Therapie stattfinden, um die sprachlichen Fähigkeiten weiterhin zu stimulieren; je nach den vorliegenden (körperlichen) Begleiterscheinungen ist es empfehlenswert, die logopädische Behandlung durch weitere therapeutische Maßnahmen (z.B. Ergo- und/oder Physiotherapie, Reha-Maßnahmen) zu ergänzen.

Auch noch ein Jahr nach dem Einsetzen der Aphasie ist die Logopädie für die Betroffenen von Bedeutung, da eine regelmäßige sprachtherapeutische Förderung dem Erhalt der sprachlichen Fähigkeiten dient (Vorbeugung einer Symptomverschlechterung) und ggf. im Verlauf der Behandlung mit dem Betroffenen Techniken zur Kompensation der beeinträchtigten Sprachleistung erarbeitet werden.

Wie behandelt ein Logopäde meine/n Angehörige/n, wenn eine Aphasie vorliegt?

Im Optimalfall findet eine sprachtherapeutische Behandlung bereits im Krankenhaus bzw. im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme begleitend zu oder im Anschluss an die medizinische Betreuung statt. Im Falle einer dem Krankenhausaufenthalt nachfolgenden logopädischen Therapie kann diese von einem Neurologen oder dem behandelnden Hausarzt verordnet werden.
Bitte beachten Sie, dass jeder Arzt die Möglichkeit besitzt, eine logopädische Behandlung zu verordnen. Sprechen Sie Ihren Arzt einfach darauf an, seine fachliche Zusatzqualifikation (z.B. Internist, Neurologe etc.) ist für die Möglichkeit einer logopädischen Verordnung nicht entscheidend!

In der logopädischen Praxis wird die vorliegende Aphasie mittels ausführlicher Diagnostikmaterialien in ihrem Schweregrad und ihren Symptomen erfasst, woraufhin ein individueller Therapieplan erstellt wird.
Das Therapieziel besteht in der Mobilisierung aller kommunikativen Möglichkeiten des Patienten sowie in der Erarbeitung von Hilfsstrategien; die Sicherung der Teilhabe am sozialen Leben steht dabei stets im Vordergrund der therapeutischen Bemühungen.

Die Dauer des gesamten Behandlungszeitraumes gestaltet sich je nach Patient unterschiedlich und kann sich von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren erstrecken. Die Häufigkeit, Dauer und Intensität der einzelnen Therapiesitzungen orientiert sich am Ausprägungsgrad der vorliegenden Störung sowie am körperlichen Zustand und der Konzentrationsfähigkeit des Betroffenen.
Die Verdeutlichung der Behandlungsfortschritte erfolgt durch Verlaufsdiagnosen und Leistungsvergleiche.

Was kann ich als Betroffener bzw. Angehöriger im Alltag tun, um mir bzw. meinem Angehörigen beim Sprechen zu helfen?
  • Beteiligen Sie sich bzw. Sie sich mit Ihrem/r Angehörigen weiterhin (entsprechend Ihrer Möglichkeiten) am sozialen Leben und bemühen Sie sich um einen möglichst „offenen“ Umgang mit der Problematik, um so gegenseitiges Verständnis für die Situation zu fördern.
  • Nehmen Sie sich Zeit beim Sprechen oder bitten Sie ggf. um etwas Geduld bei Ihrem Gesprächspartner.
  • Wenn Ihnen (als Betroffene/r) die Worte fehlen, können auch Mimik und Gestik weiterhelfen.
  • Falls Ihnen (als Betroffene/r) etwas nicht gleich einfällt, kann es hilfreich sein, den fraglichen Begriff zu umschreiben (z.B. mit Merkmalen wie Größe, Form, Farbe, Verwendungszweck etc.).
  • Erstellen Sie bzw. lassen Sie sich von Ihren Angehörigen kurze „Dialogkarten“ mit den gängigsten Äußerungen (z.B. „ja, nein, bitte, danke“) erstellen und zeigen Sie diese ggf. im Alltag vor