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Rezeptmuster & Ausfüllhinweise

Heilmittelverordnung („Muster 14“)

Nachfolgend finden Sie eine Grafik der Heilmittelverordnung („Muster 14“) für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, gültig für alle (Fach-)Arztgruppen mit Ausnahme von Zahnärzten und Kieferorthopäden, sowie eine Liste diesbezüglicher Ausfüllhinweise.
Um eine logopädische Behandlung beginnen zu können, ist die vom (behandelnden) Arzt ausgefüllte Verordnung durch den Patienten innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Ausstellung beim Logopäden vorzulegen.

Heilmittelverordnung („Muster 14“)

Heilmittelverordnung - Muster 14.jpg (262,7 KiB)
Vorschau: Heilmittelverordnung („Muster 14“)

Ausfüllhinweise zur HMV („Muster 14“)

Ausfuellhinweise zur HMV (Muster 14).pdf (187,1 KiB)
Vorschau: Ausfüllhinweise zur HMV („Muster 14“)
Verordnung („Muster Z13“)

Im nun folgenden Abschnitt finden Sie eine Grafik der Verordnung („Muster Z13“) gültig für die Facharztgruppen „Zahnärzte“ und „Kieferorthopäden“, sowie eine kurze Liste diesbezüglicher Ausfüllhinweise.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben sich zum 01.07.2017 auf den nachfolgenden, eigenständigen Verordnungsvordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ geeinigt; dieser ist seit dem 01. Juli 2017 verbindlich durch Zahnärzte und Kieferorthopäden zu nutzen und ersetzt die bisherigen Verordnungen im Rahmen des Musters 16.

Die neue zahnärztliche Heilmittelverordnung besteht aus einem DIN A4-Blatt mit Vorder- und Rückseite; sie stellt einen gemeinsamen Vordruck für die Bereiche „Physiotherapie und physikalische Therapie“ sowie für „Sprech- und Sprachtherapie“ dar.
Es handelt sich hierbei vorwiegend um Ankreuzfelder  sowie Felder für Freitext (Diagnosen und Therapieziele).

Der Verordnungsvordruck muss alle gemäß § 12 Abs. 2 der Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) erforderlichen Angaben enthalten und kann in der Vertragszahnarzt-/Kieferorthopädiepraxis mittels EDV erstellt werden; hierbei dürfen Inhalt, Aufbau, Struktur und vorgegebene Zeilenabstände nicht verändert werden.

Um eine logopädische Behandlung beginnen zu können, ist die vom (behandelnden) Arzt ausgefüllte Verordnung durch den Patienten innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Ausstellung beim Logopäden vorzulegen.

Vorschau: Verordnung („Muster Z13“)
Vorschau: Ausfüllhinweise zum „Muster Z13“